ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufe, Lieferungen, Montageleistungen und Reparaturarbeiten der:
Inh. Kwabena Boachie
Telefon: 0172 7762365
Elseyer Str. 43
58119 Hagen-Hohenlimburg
- GELTUNGSBEREICH
Die nachstehend „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte von Kwabena Boachie mit den Geschäftspartnern – nachstehend „Auftraggeber“ genannt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.
Sie gelten als genehmigt wenn der Auftraggeber keinen schriftlichen Widerspruch innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe erhebt.
- VERTRAGSSCHLUSS
Angebote der Vonau & Tsiamis GbR sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung sowie durch Erbringung der Leistung durch die Vonau & Tsiamis GbR zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung.
- LEISTUNGSFRISTEN UND TERMINE
- Termine sind nur verbindlich, wenn sie von der Vonau & Tsiamis GbR schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde alle Unterlagen die zur Ausführung der Leistungen erforderlich sind rechtzeitig zur Verfügung stellt, sowie etwa erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
- Bei Nichteinhaltung der Termine sind diese seitens der Geschäftspartner rechtzeitig abzusagen oder neu zu vereinbaren. Termine behalten Ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn nicht mindestens 1 Tag vor Ausführungsdatum dieser Termin von einer Seite der Geschäftspartner gekündigt wird.
- Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs der Vonau & Tsiamis GbR liegende nicht zu vertretende Ereignisse (z.B. Höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe) entbinden die Vonau & Tsiamis GbR für die Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vom Eintritt der Störung wird der Kunde rechtzeitig unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Bei erheblichen Verspätungen, die den Arbeitsablauf in außerordentlichem Maße beeinträchtigen und die durch den Kunden verursacht wurden, behalten wir uns das Recht vor, nach Absprache entweder einen neuen Termin zu vergeben, den Fertigstellungszeitpunkt zu verschieben oder den Termin, wenn machbar einzuhalten und gegebenenfalls dafür einen Eilzuschlag zu berechnen.
- Sofern der Geschäftspartner (Kunde) zum vereinbarten Termin nicht erscheint und nicht absagt, keine höhere Gewalt (siehe Punkt 3) vorliegt, behalten wir uns das Recht vor abhängig der vereinbarten Reparaturkosten eine Pauschale von mindestens 50,00 Euro Ausfallskosten zu berechnen.
- PREISANGABEN
Soweit nicht Anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde, sind die Preise der jeweils aktuellen Preisliste bindend. Dem Auftraggeber wurde vor Auftragserteilung eine gültige Preisliste übergeben. Privatkunden erhalten einen Kostenvoranschlag, wobei der Endpreis bis zu 10% vom veranschlagten Preis abweichen kann. Beide Parteien sind an diesem Kostenvoranschlag unter den genannten Bedingungen gebunden.
- ABNAHME
- Die Abnahme ist mit Entgegennahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber vollzogen.
- Sollte bei Abnahme ein Schaden am Auftragsgegenstand vorliegen, so wird dieser Schaden seitens der Vonau & Tsiamis GbR nur anerkannt, wenn er bei Abnahme schriftlich von den Parteien gemeinsam dokumentiert wurde. Hierbei ist ein schriftliches Protokoll zu erstellen. Dieses muss von beiden Vertragsparteien gemeinsam unterzeichnet werden.
- Nicht schriftlich dokumentierte Schäden gehen zulasten des Auftraggebers. Ist dem Auftraggeber eine Abnahme an einem Werktag nicht möglich, hat der Auftraggeber die Mängel bis 12:00 Uhr des Folgetages bei der Vonau & Tsiamis GbR schriftlich anzuzeigen
- Für folgende Sachverhalte wird die Haftung durch die Vonau & Tsiamis GbR ausgeschlossen
- Lose Gegenstände im Fahrzeug ( Handy, Cds, Regenschirme, Geld andere Wertgegenstände usw.
- Durch bereits aus Vorschäden resultierende Lackschäden
- Schäden, die an nachlackieren und gespachtelten Bauteilen entstehen.
- GEWÄHRLEISTUNG
- Die Vonau & Tsiamis GbR gewährt Garantie im Rahmen der durchgeführten Arbeiten von zwei Jahren. Zusätzlich gewährt die Vonau & Tsiamis GbR für die sanfte Instandsetzung von Dellen (Dellenentfernung ohne Lackieren) auf die „Durchrostung“ der Karosserie Garantie im Rahmen der Garantie der Hersteller. Die Garantiezeit beginnt am Tage der Rechnungsstellung bzw. deren Begleichung.
- Die Garantie übernimmt die Vonau & Tsiamis GbR nur für anerkannte Mängel die gemäß 5.2 schriftlich festgehalten worden sind.
- für Schäden die aufgrund einer nicht fachgerechten Vorreparatur auftreten bzw. bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, das dies der Grund für den jetzt auftretenden Schaden ist, besteht Haftungsausschluss.
- Ansprüche gegen die Vonau & Tsiamis GbR verjähren ein nach Abnahme
- HAFTUNG
- Hat die Vonau & Tsiamis GbR nach den gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, so haftet die Vonau & Tsiamis GbR, soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden, beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Typischen Schaden begrenzt. Die Vonau & Tsiamis GbR haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
- Bei Lackschäden, die Ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeitete Lacke, Kratzer, etc. kann die Vonau & Tsiamis GbR nicht zur Verantwortung bzw. zu Schadensersatzansprüchen herangezogen werden.
- Die Vonau & Tsiamis GbR ist nicht verpflichtet , vor Auftragsbeginn eine Prüfung der Lackschichtendicke vorzunehmen. Bereits ausgeführte Reparaturlackierungen im Vorfeld und Spachtelarbeiten an dem zur Reparatur (Instandsetzung) gegebenen Bauteilen müssen vor Reparaturbeginn der Vonau & Tsiamis GbR angezeigt werden.
- Bei beschädigtem Autozubehör wie z.B. schadhaften Felgen, Antennen, Außenspiegeln, Verkleidungen, Zierleisten, Emblemen, Spritzdüsen und nicht fachgerecht angebrachtem Interieur und sonstigem Zubehör, das durch die Vonau & Tsiamis GbR beschädigt oder zerstört wird und keine eindeutige Schuld der Vonau & Tsiamis GbR nachzuweisen ist, wird nicht für Ausgleich gesorgt.
- Die Haftung von der Vonau & Tsiamis GbR für altersbedingte Schäden ist ausgeschlossen und gehen zu Lasten des Kunden bzw. des Eigentümers der Sache.
- Smart- Repair zählt nach gesetzlichen Bestimmungen zur Reparaturlackierung und ist somit im Vergleich zu Werkslackierungen an Spachtel und Füllerstellen nicht mit einer Werkslackierung zu vergleichen. Das heißt starke Beanspruchungen durch z.B. Hochdruckreiniger, Hitzeeinwirkung über 150 grad, starke mechanische Beanspruchungen, sowie auch das verkleben von Folien, könnte Schäden an den Reparaturstellen verursachen. Des weiteren ist beim Smart-Repair Verfahren mit Farbabweichungen und gegebenenfalls mit Staub- und Silikon- Einschlüssen zu rechnen. Für solche Schäden übernimmt die Vonau & Tsiamis GbR keine Haftung..
- Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betroffenen Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet die Vonau & Tsiamis GbR nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
- Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von der Vonau & Tsiamis GbR für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
- Ab Abnahme trägt der Auftraggeber sämtliche Gefahren.
- BERECHNUNG DES AUFTRAGES
In der Rechnung werden Preis oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung gesondert ausgewiesen. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt. Die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer und gesonderte Auslagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- ZAHLUNG
- Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wenn zwischen den Parteien nicht anderslautendes vereinbart wurde, ist die Zahlung bei Privatkunden in bar zu entrichten und bei Geschäftskunden auf das Geschäftskonto der Vonau & Tsiamis GbR zu überweisen. Der Zahlungseingang hat bei der Vonau & Tsiamis GbR innerhalb von vierzehn Werktagen zu erfolgen (Zahlungsziel)
- Die Vonau & Tsiamis GbR ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung, nicht aber höher als 50% des Rechnungsbetrages, zu verlangen
- Gegen Ansprüche von der Vonau & Tsiamis GbR kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
- Der Auftraggeber kommt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ohne weitere Mahnung nach Ablauf des genannten Zahlungsziels (14Werktage ab Rechnungsdatum) in Verzug.
- GERICHTSSTAND
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen aus der Geschäftsverbindung mit den Kunden ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von der Vonau & Tsiamis GbR. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- DATENSCHUTZ
Die Vonau & Tsiamis GbR verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden zur Auftragsabwicklung. Ferner werden personenbezogene Daten der Kunden (z.B. Name, Anschrift, Adresse, E-Mail Adresse) mit Einwilligung des Betroffenen gespeichert, wobei der Kunde jederzeit das Recht hat, dieser Speicherung und Nutzung schriftlich zu wiedersprechen.
13 Allgemeines
- Für alle Leistungen gelten ausschließlich die vorstehenden Bedingungen.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Reglungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Reglung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
- Vertragssprache ist Deutsch